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SWK 10, 25. April 1994, Seite 32

Arbeitnehmer müssen Dienstzettel erhalten

EWR-Abkommen bringt Änderungen im Arbeitsrecht

Manfred Pichelmayer

Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am traten gleichzeitig auch die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) über den Dienstzettel in Kraft. Durch das AVRAG wird für den Bereich des Dienstzettels die Richtlinie des Rates vom über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (91/533/EWG; ABl. Nr. 288 vom ) in das österreichische Arbeitsrecht transformiert.

Der Rat ging dabei in der Präambel zur Richtlinie davon aus, daß Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sich unmittelbar auf das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes auswirken könnten.

Geltungsbereich des AVRAG

Das AVRAG gilt für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. Ausgenommen sind etwa Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden.

Was ist ein Dienstzettel?

Unter einem Dienstzettel versteht man eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Sein Hauptzweck ist die Beweissicherung; er wird von den Parteien nicht unterfertigt, sondern lediglich vom Dienstgeber dem Dienstnehmer ausgehändig...

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