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AVR 6, Dezember 2022, Seite 231

Das Sachverständigengutachten im Verfahren vor dem BFG

Thomas Leitner

Entgegen der praktisch bedeutenden Rolle des Sachverständigen im allgemeinen Verwaltungsverfahren kommt dem Sachverständigenbeweis iSd § 177 ff BAO Aussagen in der Literatur zufolge im behördlichen Abgabenverfahren sowie im Beschwerdeverfahren vor dem BFG kaum praktische Relevanz zu. Im Folgenden sollen die Gründe dafür erörtert werden. Dies einerseits im Lichte der einschlägigen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen sowie andererseits auch anhand einer Analyse der Judikatur.

1. Gesetzliche Grundlagen und Begriffsdefinition

Der Sachverständigenbeweis ist im Anwendungsbereich der BAO in den § 177 ff BAO gesetzlich geregelt. Wenngleich diese Bestimmungen ursprünglich an die § 52 und 53 AVG angelehnt waren, unterscheiden sie sich von diesen in wesentlichen Punkten. Insbesondere sind der BAO – im Gegensatz zum AVG – sowohl der Begriff als auch die Einrichtung eines „Amtssachverständigen“ fremd. Zwar können die Abgabenbehörden insbesondere in den Bereichen Liegenschaftsbewertung und Unternehmensbewertung auf fachkundige Bedienstete zurückgreifen. Werden diese mit der Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen betraut, liegt jedoch grundsätzlich kein Sachverständigenbeweis vor, sondern sind von diesen Mitarbeitern getätigte Ä...

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