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ASoK 9, September 2015, Seite 337

Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit

Darstellung der höchstgerichtlichen Judikatur

Andreas Gerhartl

Die höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage, wann der – für den Eintritt des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit erforderlichen – Begriff der Erwerbsunfähigkeit erfüllt ist, hat sich in den letzten Jahren etwas gewandelt. Der folgende Beitrag versucht, die aktuellen Tendenzen und deren Entwicklung in dieser praktisch sehr bedeutsamen Angelegenheit nachzuzeichnen.

1. Einleitung

Der Eintritt des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit setzt (unter anderem) den Eintritt von Erwerbsunfähigkeit voraus. Darunter wird verstanden, dass eine zuvor bestandene Arbeitsfähigkeit, die zumindest die Hälfte der eines körperlich und geistig gesunden Versicherten erreicht haben muss, durch nachfolgende Entwicklungen beeinträchtigt wurde. Steht nicht fest, ob diese Voraussetzung vorliegt, ist eine Prüfung von Amts wegen vorzunehmen. Für die Bejahung einer Erwerbsunfähigkeit ist aber nicht erforderlich, dass eine (beim Eintritt in das Versicherungsverhältnis) schon geminderte Arbeitsfähigkeit auf die Hälfte des in diesem Zeitpunkt bestehenden Umfangs herabsinkt. Die Arbeitsfähigkeit muss beim Eintritt des Versicherungsfalles vielmehr nur – wenn auch geringfügig – über d...

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