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AVR 3, Juni 2021, Seite 111

Akteneinsicht beim Finanzamt auch wenn keine abgabenrechtliche Bescheiderlassung zu erwarten ist

AVR 2021/12

§§ 90, 143 BAO

Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder aber ob solche zu unterbleiben haben, ist […] ein […] behördliches Verfahren, [zu dem (an sich) Akteneinsicht zu gewähren ist].

Sachverhalt: Im Betrieb des Revisionswerbers (einer Pizzeria) wurde von Organen der Finanzpolizei eine Kontrolle nach dem AuslBG, dem ASVG, dem AlVG, der GewO und § 143 BAO durchgeführt. Da keine Personen angetroffen wurden, die Auskünfte über im Betrieb beschäftigte Ausländer geben konnten, erstattete die Finanzpolizei Anzeige wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach § 26 Abs 1 AuslBG an die Bezirksverwaltungsbehörde. Außenwirksame Folgen abgabenrechtlicher Art (etwa die Erlassung von Abgabenbescheiden) resultierten aus der Kontrolle nicht. Um sicherzustellen, dass tatsächlich keine abgabenrechtlichen Konsequenzen (ausgelöst etwa durch die Aufdeckung eines Beschäftigungsverhältnisses) drohten, beantragte der Revisionswerber in der Folge Akteneinsicht beim Finanzamt.

Das F...

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