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AVR 2, April 2022, Seite 84

Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen

avr Redaktion

, 2022-0.171.130, BMF-AV 2022/31.

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich iSd Art 4 DBA Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

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