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BFG Moot Court – Unternehmensgruppe mit im Ausland ansässiger Gruppenträgerin ohne inländische Zweigniederlassung
Am fand vor dem BFG eine mündliche Verhandlung über die Frage der Zulässigkeit der beantragten Bildung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG zwischen der steuerlich in Deutschland ansässigen Beschwerdeführerin als Gruppenträgerin und ihren österreichischen Tochtergesellschaften (Schwestergesellschaften) als Gruppenmitglieder statt. Bei der als Gruppenträgerin beantragten Beschwerdeführerin handelte es sich weder um eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, noch verfügte sie als nur beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft über eine inländische Zweigniederlassung, der die Beteiligungen an den inländischen Tochtergesellschaften zugerechnet werden konnten. Obwohl die klaren Voraussetzungen des Gesetzeswortlauts nicht erfüllt waren, warf sich die Frage auf, ob aus unionsrechtlichen Gründen die beantragte Unternehmensgruppe zuzulassen war.
Der Beschwerdefall diente (in abgewandelter Form) auch als Grundlage des 2021/22 erstmals stattgefundenen BFG-WU-Moot-Courts.
1. Moot Court
Eine Woche vor der tatsächlichen mündlichen BFG-Verhandlung hatten bereits ausgewählte Studierende der WU Wien Gelegenheit, den Fall anhand vereinfachter Fakten (nach umfangreicher Vorber...