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AVR 2, April 2022, Seite 42

Das Verfahren zur Abwicklung des neuen Energiekostenausgleichs

Beantragung und Abwicklung

Michael Gleiss und Jürgen Romstorfer

Nicht zuletzt aufgrund des Ukrainekriegs hat sich die ohnehin schon angespannte Situation auf den Energiemärkten nochmals drastisch verschärft. Daraus resultieren für Haushalte deutlich höhere Kosten für Strom, Gas, Lebensmittel, Heizung und Mobilität. Um die Auswirkungen der hohen Inflation abzufedern, hat sich die Bundesregierung – zumindest für den Moment – für eine Entlastung in Form eines einmaligen Zuschusses entschieden, den „Energiekostenausgleich“. Eingeführt wird der Energiekostenausgleich durch das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG). Die Höhe des Energiekostenausgleichs beträgt 150 €, dieser wird Personen gewährt, welche die Begünstigungsvoraussetzungen des § 2 Abs 1 EKAG erfüllen und die Einkommensgrenze gemäß § 3 Abs 1 EKAG nicht überschreiten.

Der Energiekostenausgleich ist als Gutschein ausgestaltet und wird postalisch an alle österreichischen Haushalte versendet. Dieser Gutschein ist von den Begünstigten in weiterer Folge auszufüllen und anschließend auf der am Gutschein angegebenen Website hochzuladen. Nach Prüfung der Begünstigungsvoraussetzungen wird der Gutschein an den jeweiligen Stromanbieter weitergeleitet, welcher den Gutschein im Rahmen der nächsten S...

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