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Die neue Exekutionsordnung (GREx)
Erleichterte Beantragung von Exekutionen & Verfahrensvereinfachung iZm Insolvenzverfahren
Mit traten umfangreiche Änderungen der Exekutionsordnung (EO) in Kraft. Ziel der Novelle ist die Effizienzsteigerung (ua durch vereinfachten Exekutionsantrag) von Exekutionsverfahren zur Hereinbringung von Forderungen; sie betrifft sowohl Exekutionen gegen Unternehmen als auch Nichtunternehmer.
Mit dem neuen (erweiterten) „Exekutionspaket“ soll das Spezialitätsprinzip, wonach der betreibende Gläubiger in seinem Exekutionsantrag das Exekutionsmittel und das Exekutionsobjekt auszuwählen hat, weiter zurückgedrängt und die Anzahl von Exekutionsanträgen verringert werden. Weiters werden dadurch die Schnittstellen zwischen Exekutions- und Insolvenzrecht iSd Verfahrensbeschleunigung verbessert. Ebenso neu ist ein „Verwalter“ im Exekutionsverfahren, der weitgehende Befugnisse erhält, um das Ziel des Exekutionsverfahrens – die Befriedigung des betreibenden Gläubigers – zu erreichen. Künftig obliegt es dem Verwalter, pfändbares Vermögen festzustellen und zu verwerten. Daher kann eine Exekution auch ohne konkrete Angabe des zu ...