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AVR 5, Oktober 2021, Seite 177

Auskunftsbegehren zu geleisteten COVID-19-Hilfen

AVR 2021/19

§ 48a BAO; §§ 1 ff Auskunftspflichtgesetz; § 1 DSG; Art 6 DSGVO

BVwG , W214 2235505-1

Somit wurden von der belangten Behörde die begehrten Daten über genehmigte Steuerstundungen zu Recht nicht beauskunftet […]. Der Beschwerde war [aber] insofern stattzugeben, als dem Beschwerdeführer die Namen der Unternehmen und Summen der gewährten Förderungen bezüglich der gemäß §§ 277 ff UGB veröffentlichungspflichtigen Kapitalgesellschaften zu Unrecht nicht beauskunftet wurden.

Sachverhalt: Ein Journalist stellte in seiner beruflichen Rolle als „public watchdog“ ein Auskunftsbegehren nach § 2 AuskunftspflichtG zu geleisteten COVID-19-Hilfen an das BMF. Konkret begehrte der Journalist eine Auflistung der Namen all jener Unternehmer, denen im Zuge der COVID-19-Pandemie Steuerstundungen, Fixkostenzuschüsse oder Kreditgarantien genehmigt wurden, sowie eine Auflistung der jeweiligen Summe der bisher genehmigten Hilfen für jedes Unternehmen – mit Ausnahme der betragsmäßig untersten 10 % der Unternehmer in jeder Kategorie.

Das BMF wies das Auskunftsbegehren mit Bescheid ab. Eine Behörde hätte zwar aufgrund von § 1 Abs 1 Auskunftsp...

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