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Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland iZm der COVID-19-Pandemie
, 2021-0.677.478.
Der Erlass gibt den Inhalt einer zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am tritt die Konsultationsvereinbarung vom (, 2021-0.431.416) außer Kraft. Der Erlass ergänzt den , BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 2019/68 betreffend „b. Sonderfälle inkl. Heimarbeit (Home Office)“.