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AVR 5, Oktober 2021, Seite 165

Einkünftezurechnung, Scheingeschäft und Missbrauch bei Zwischenschaltung von Personengesellschaften im Konzern

Stefanie Stöcklinger

In seiner Entscheidung vom , RV/4100050/2020, hat sich das BFG erneut mit der Frage der Zurechnung von Einkünften an eine zwischengeschaltete Gesellschaft auseinandergesetzt und dabei eine Zurechnung an die dahinter stehenden natürlichen Personen verneint. In diesem Beitrag werden die vom BFG vorgenommenen Erwägungen wiedergegeben und analysiert. Eine Revision war zulässig und wurde bereits eingebracht.

1. Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin, eine Kapitalgesellschaft und Mitglied einer Unternehmensgruppe, schloss mit einer OG einen Managementvertrag ab, mit dem die OG verpflichtet wurde, bei der Beschwerdeführerin Geschäftsführungstätigkeiten auszuüben. Die konkreten Leistungen waren dabei von den Gesellschaftern der OG (bei denen es sich um natürliche Personen handelte) in eigener Person zu erbringen. Diese Gesellschafter der OG waren bereits vor Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zugleich auch mittelbar an der Beschwerdeführerin beteiligt, wobei einer der Gesellschafter auch bereits als Geschäftsführer der Beschwerdeführerin tätig war. Ob diesem vor Abschluss der ...

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