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AVR 5, Oktober 2021, Seite 159

Die OSS im Überblick

Umsatzsteuerliche Vereinfachung oder undurchsichtige Verkomplizierung?

Christina Pollak

Seit können Unternehmer die Umsatzsteuer auf bestimmte grenzüberschreitende B2C-Umsätze über drei One-Stop-Shops (OSS) erklären und abführen. Christina Pollak befasst sich mit dem Anwendungsbereich und den Rechtsfolgen sowie praktischen Folgefragen wie zB Korrekturmeldungen und den rechtlichen Grenzen des Tätigwerdens des Mitgliedstaates der Identifizierung bei Verwendung eines OSS.

1. Problemaufriss

Bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Lieferungen und bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Nichtunternehmer ist der umsatzsteuerliche Leistungsort häufig in einem anderen Mitgliedstaat als dem Ansässigkeitsstaat eines Unternehmers. In der Vergangenheit führte die Erbringung dieser bestimmten grenzüberschreitenden Transaktionen oftmals zur umsatzsteuerlichen Registrierungsverpflichtung im EU-Ausland. Die dadurch bedingten erhöhten Kosten, zB für die Beauftragung ausländischer Steuerberater für die Unterstützung bei der Compliance, und fehlende Kenntnisse der Verfahrenssprache und -systeme wirkten auf viele (insbesondere kleinere) Unternehmer abschreckend ...

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