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Der Berufsgeheimnisschutz für Rechtsberater im Lichte des EuGH-Urteils Orde van Vlaamse Balies ua
Der EuGH veröffentlichte am die mit Spannung erwartete Entscheidung Orde van Vlaamse Balies ua (C-694/20), die die Prüfung des Art 8ab Abs 5 EU-Amtshilferichtlinie idF DAC 6 am Maßstab der Unionsgrundrechte zum Inhalt hat. Nach der genannten Regelung haben die Mitgliedstaaten, wenn diese Intermediäre aufgrund einer der für sie nach nationalem Recht anwendbaren gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht von der Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen befreien, dafür Sorge zu tragen, dass diesfalls – sofern vorhanden – die anderen beteiligten Intermediäre über eine etwaige Meldepflicht unterrichtet werden (sogenannte Unterrichtungspflicht).
In einem Vorabentscheidungsersuchen vom wandte sich der belgische Grondwettelijk Hof an den EuGH und fragte, ob Art 8ab Abs 5 Satz 2 EU-Amtshilferichtlinie idF DAC 6 mit dem Recht auf Achtung des Privatlebens (Art 7 GRC) sowie mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Art 47 GRC) vereinbar ist. Nun lieferte der EuGH – in durchaus beachtlicher Schnelle – die Antwort: Die Unterrichtungspflicht des befreiten Intermediärs nach der DAC 6 verstößt gegen den in Art 7 GRC enthaltenen Schutz des (rechtsanw...