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AVR 1, Februar 2023, Seite 15

Beschwerdezinsenerlass

avr Redaktion

, 2022-0.891.470, BMF-AV 2023/2.

Der Erlass behandelt umfassend das Thema Beschwerdezinsen gemäß § 205a BAO. Es werden die Voraussetzungen für deren Festsetzung, die Erledigungsmöglichkeiten eines Antrags auf Festsetzung von Beschwerdezinsen, die Festsetzung, Beschwerdezinsen infolge der Aufhebung oder Änderung eines Bescheides gemäß § 295 Abs 2a BAO, die Zuständigkeit, die Bemessungsverjährung sowie das Inkrafttreten näher dargestellt.

Die Ausführungen zu § 205a BAO in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2022, BGBl I 2022/108, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet, noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden.

Der Erlass vom , BMF-010103/0071-VI/2012, AÖF 2012/84, wird aufgehoben.

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