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EuGH stellt datenschutzrechtliche Vorgaben für Auskunftsersuchen zu Steuerzwecken klar
Um Informationsasymmetrien zwischen Staat und Steuerpflichtigen zu reduzieren, werden Wirtschaftsteilnehmer nicht nur hinsichtlich ihrer eigenen Steuerpflichten zur Mitwirkung angehalten, sondern auch hinsichtlich fremder Steuerpflichten. Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom , „SS“ SIA, C-175/20, erstmals mit der Bedeutung der DSGVO für Auskunftsersuchen der Finanzverwaltungen in den Mitgliedstaaten geäußert. Dieser Beitrag überträgt die Auslegungshinweise des EuGH auf § 143 BAO.
1. Entscheidung des EuGH in der Rs „SS“ SIA
1.1. Sachverhalt
In seiner Entscheidung vom in der Rs „SS“ SIA setzt sich der EuGH mit Fragen zur Vereinbarkeit von Auskunftsersuchen einer Abgabenbehörde an die Anbieterin eines Online-Inseratediensts mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auseinander.
„SS“ SIA betreibt eine Internetplattform mit Sitz in Lettland, auf der Verkaufsinserate für Fahrzeuge angezeigt werden. Im August 2018 ersuchte die lettische Finanzverwaltung „SS“ SIA um Bereitstellung folgender Informationen:
die Telefonnummern der inserierenden Verkäufer,
die Fahrgestellnummern der inserierten Fahrzeuge und
Informationen zu den im Zeitraum von bis auf der Webseite veröffentlichten Inseraten in d...