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Reform der unionsrechtlichen Gerichtszuständigkeit in der Umsatzsteuer
Im Dezember 2022 stellte der EuGH den Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungsersuchen im Bereich der Umsatzsteuer sowie weiterer fünf Rechtsbereiche auf das EuG. Dieser Reformvorschlag und seine potenziellen Auswirkungen werden im vorliegenden Beitrag zusammengefasst und einer kritischen Würdigung unterzogen.
1. Status quo
Die für den Bereich des Steuerrechts bedeutendsten Verfahrensformen auf europäischer Ebene sind das Vorabentscheidungsverfahren und das Vertragsverletzungsverfahren. Für beide Verfahren ist derzeit der EuGH (offiziell „Gerichtshof der Europäischen Union“) allein zuständig. Der EuGH besteht derzeit aus 27 Richtern (je einer pro Mitgliedstaat, für Österreich seit 2019 Andreas Kumin) und elf Generalanwälten (derzeit kein österreichischer Generalanwalt). Das Verfahren vor dem EuGH ist insbesondere in Art 251 bis 253 AEUV und in einer Satzung (als Protokoll zum AEUV) näher geregelt. Der EuGH entscheidet meist in Kammern mit drei oder fünf Richtern; nur bei besonders bedeutsamen Rechtssachen ist auf Antrag einer Verfahrenspartei eine Entscheidung durch die Große Kammer (bestehend aus 15 Richtern) vorgesehen. Im Bereich der indirekten Steuern wurde...