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Liebhabereirichtlinien 2012 – Wartungserlass 2021
, 2021-0.103.698, BMF-AV 2021/27.
Durch diesen Erlass erfolgt die Anpassung der LRL 2012 insbesondere aufgrund der Änderungen durch das
Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I 2012/22
Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl I 2012/112
Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012, BGBl I 2013/14
BGBl I 2015/101
Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118
Abgabenänderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/163
Konjunkturstärkungsgesetz 2020, BGBl I 2020/96
Laufende Wartung (auszugsweise Darstellung der wesentlichen Änderungen):
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz 19 | Klarstellung, dass die COVID-19-Pandemie als Unwägbarkeit anzusehen ist |
Rz 34 | Aussagen zur vorübergehenden Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit bzw zur Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht |
Rz 65a bis 65m | Klarstellungen zum Inhalt von Prognoserechnungen |
Rz 67 | Im Lichte der VwGH-Judikatur ist im Rahmen der Liebhabereibeurteilung einer entgeltlichen Gebäudeüberlassung keine Kriterienprüfung anzustellen |
Rz 101a und 101b | Aussagen zu weiterwirkenden Aufwendungen |
Rz 139 | Wandel zur Liebhaberei führt zur Überführung des der Tätigkeit gewidmeten Vermögens ins außerbetriebliche Vermögen der Körperschaft; dadurch stattfindende Entnahme führt zur Aufdeckung stiller Reserven |
Rz 1... |