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AVR 1, Februar 2020, Seite 38

Nachsicht nur bei Offenlegung von Welteinkommen und ausländischer Steuerbelastung

AVR 2020/4

§ 236 BAO

Mangels Darlegung der für die steuerliche Behandlung des „Welteinkommens“ maßgeblichen Umstände und der tatsächlichen (auch ausländischen) Besteuerung ist es von vornherein nicht möglich, zu beurteilen, ob allenfalls ein außergewöhnlicher Geschehensablauf iSd […] § 236 BAO vorliegen könnte. […]

Die zeitliche Erfassung von Einnahmen und von Werbungskosten entsprechend dem Zeitpunkt des Zu- und Abfließens ist eine vom Gesetzgeber in § 19 EStG für die Allgemeinheit getroffene Entscheidung, die als solche keine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO darstellt.

Sachverhalt: Der Revisionswerber veruntreute über mehrere Jahre hinweg Gelder seines Dienstgebers. Nachdem das Finanzamt von der Veruntreuung Kenntnis erlangte, wurden die Gelder, im jeweiligen Zuflusszeitpunkt, beim Revisionswerber als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst. In späteren Veranlagungszeiträumen kam es zu einer Rückzahlung der Gelder an den Dienstgeber.

Ursprünglich begehrte der Revisionswerber, gestützt auf § 295a BAO, die rückwirkende Berücksichtigung der Rückzahlung in jenen Veranl...

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