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AVR 1, Februar 2020, Seite 22

Sechs Jahre Finanzgerichtsbarkeit

Eine Bilanz aus Sicht des Bundesfinanzgerichts

Christian Lenneis und Peter Unger

Die Vorgängerbehörde des Bundesfinanzgerichts (BFG), der Unabhängige Finanzsenat (UFS), hat es auf eine Lebensdauer von elf Jahren gebracht, ehe eine Ablösung im Zuge der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgte. Das BFG hat die halbe Lebensdauer des UFS bereits überschritten (und wird hoffentlich noch viel länger als der UFS bestehen bleiben). Zeit also, Bilanz zu ziehen und auch den Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen zu richten.

1. Außenstellen

Das BFG hat unter den Gerichten Österreichs eine einzigartige Stellung. Sind schon Außenstellen als solche in der Gerichtsbarkeit die große Ausnahme, arbeiten im BFG rund 60 % der ca 220 Richterinnen und Richter nicht am Sitz, sondern in den Außenstellen. Diese Organisationsstruktur soll die Bürgerinteressen wahren; so soll es zB für die Beschwerdeführer möglich sein, eine mündliche Verhandlung wahrzunehmen, ohne lange Anreisewege in Kauf nehmen zu müssen.

Dem trägt auch die Geschäftsverteilung Rechnung – die Aufteilung der Beschwerdefälle auf den Sitz und die einzelnen Außenstellen erfolgt nach regionalen Gesichtspunkten. Hi...

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