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EuGH: Airbnb muss Steuerbehörden Auskunft geben
Steuerbehörden dürfen von Vermittlern von Ferienunterkünften wie Airbnb bestimmte Auskünfte über ihre Geschäfte mit Touristen verlangen. Derartige gesetzliche Auskunftspflichten widersprechen nicht dem Unionsrecht. Das hat der Airbnb Ireland, C-674/20, zu einer regionalen Rechtsvorschrift aus Belgien entschieden.
1. Sachverhalt
Airbnb Ireland ist eine irische Gesellschaft, die gegen Entgelt über ein elektronisches Portal ua Geschäftsbeziehungen zwischen potenziellen Mietern und gewerblichen oder nicht gewerblichen Vermietern anbahnt, die Beherbergungsleistungen anbieten.
Gemäß einer Ordonnanz der Region Brüssel-Hauptstadt (Belgien) über die Regionalsteuer auf Touristenunterkünfte wurde Airbnb Ireland unter Androhung einer Geldbuße dazu aufgefordert, der Steuerverwaltung der Region Angaben über die im Jahr 2017 getätigten ...