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AVR 6, Dezember 2021, Seite 220

Kommission genehmigt österreichische Förderregelung für Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. 12. 2021, IP/21/7023.

avr Redaktion

Die Europäische Kommission hat eine österreichische Beihilferegelung zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Im Rahmen der österreichischen Regelung werden Beihilfen in Form einer Zusatzprämie gewährt, die der Differenz zwischen den durchschnittlichen Erzeugungskosten für die einzelnen Erneuerbare-Energien-Technologien und dem Strommarktpreis entspricht. Für Strom aus Windkraft, Solarenergie und Biomasse werden die Beihilfen im Wege technologiespezifischer Ausschreibungen gewährt, was dazu beitragen dürfte, dass die Förderung angemessen und kosteneffizient bleibt. Ferner sollen technologieübergreifende Ausschreibungen durchgeführt werden, die auch Wind- und Wasserkraft betreffen.

Österreich hat sich zudem verpflichtet, die Förderregelung für erneuerbare Energien auch für außerhalb Österreichs ansässige Energieerzeuger zu öffnen, sofern entsprechende bilaterale oder multilaterale Kooperationsabkommen mit anderen Ländern geschlossen werden.

Die Maßnahme läuft bis Ende 2030. Die Beihilfen werden den ausgewählten Empfängern für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage gezahlt. Bis Ende 203...

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