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AVR 5, Oktober 2022, Seite 216

Abgabengutschrift trotz Verjährung

Neuerliche explizite Bestätigung durch den VwGH, dass ein laufender Verlust als Gutschrift iSd § 209a Abs 4 BAO zu qualifizieren ist

Roland Reisch

Wie in meinem Beitrag in AVR 2022, 25, geschrieben, hat der VwGH im Erkenntnis vom , Ra 2020/15/0037, auch einen festzusetzenden Verlust, der in der Folge zu einem Verlustvortrag werden könnte, als Gutschrift iSd § 209a Abs 4 BAO qualifiziert.

Obwohl sich dies mE klar aus dem Erkenntnis vom , Ra 2020/15/0037, ergeben hat, hat das Finanzamt hinsichtlich dieser Rechtsfrage – in einem zweiten Rechtsgang – Amtsrevision erhoben. Der VwGH hat nun nochmals im Erkenntnis vom , Ra 2022/15/0069, Folgendes bestätigt:

„Dem VwGH hat es daher für das Tatbestandsmerkmal ,Gutschrift‘ iSd § 209a Abs 4 BAO ausgereicht, dass durch die Änderung des Körperschaftsteuerbescheids der mitbeteiligte GmbH ein Verlust ausgewiesen wird, der sich potentiell in Zukunft steuermindernd auswirkt (vgl auch RdW 3/2022, 220). Dies erweist sich als sachgerecht, weil über die Höhe des vorzutragenden Verlustes stets für das Jahr abgesprochen wird, in welchem der Verlust entstanden ist, wobei der Bescheid dieses Jahres diesbezüglich, nämlich die Höhe des Verlustes, bindende Tatbestandswirkung auch für die Folgejahre hat (vgl ). Aus dem korrigierten Verlustausweis für das Jahr 2010 folgen daher potentielle Gutschriften iSd § 209a Abs 4 BAO in...

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