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Verfahrensrechtliche Konsequenzen einer möglichen Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts
Die Frage der Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts (gemeinhin „GIS-Gebühr“) hat nun über ein Vorabentscheidungsersuchen des zum EuGH gefunden. Dieser wird sich in seiner Entscheidung in der Rs GIS mit der in der Literatur bereits intensiv diskutierten Frage befassen, ob die Kunden des ORF bislang zu Unrecht Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt entrichtet haben. Beurteilt der EuGH die österreichische Rechtslage nun als unionsrechtswidrig und das ORF-Programmentgelt als nicht umsatzsteuerbar, führt das für den ORF nicht nur zu potenziellen Erstattungspflichten gegenüber seinen Kunden – auch den Vorsteuerabzug hätte er diesfalls zu Unrecht geltend gemacht. Dieser Aufsatz soll sich nun mit einigen der verfahrensrechtlichen Fragestellungen befassen, die sich aus einer solchen Entscheidung des EuGH ergeben würden – denn grundsätzlich gelten Auslegungsentscheidungen nicht erst ab Urteilsverkündung, sondern ex tunc; sie entfalten ihre Wirkung zudem über die Parteien des Ausgangsverfahrens hinaus.
1. Vorabentscheidungsersuchen des VwGH in der Rs GIS
In seiner Entscheidung in der Rs Český rozhlas hat der EuGH im Jahr 2016 der tschechischen Rundfunkgebühr die Um...