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VwGH zum Abzugsverbot von freiwilligen Abfertigungen
Lohnsteuerliche und verfahrensrechtliche Einordnung
Dieser Beitrag analysiert die aktuelle Entscheidung des VwGH zur Abzugsfähigkeit von freiwilligen Abfertigungen. Dabei wird insbesondere auf die praktische Umsetzung der vom VwGH geforderten hypothetischen Anwendung des § 67 Abs 6 EStG für Zwecke des Abzugsverbots eingegangen. Außerdem werden die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten überblickmäßig dargestellt, um die VwGH-Entscheidung auch für bereits veranlagte Perioden anzuwenden.
1. Bisherige Ansicht der Finanzverwaltung
Gemäß § 20 Abs 1 Z 8 EStG können Aufwendungen oder Ausgaben für Entgelte, die beim Empfänger sonstige Bezüge nach § 67 Abs 6 EStG darstellen, nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn sie auf Ebene des Dienstnehmers nicht mit dem besonderen Steuersatz von 6 % besteuert werden. Nach der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung waren freiwillige Abfertigungen sowohl an Dienstnehmer im System Abfertigung alt als auch an Dienstnehmer im System Abfertigung neu vom Abzugsverbot umfasst, wenn die begünstigte Besteuerung des § 67 Abs 6 EStG nicht anwendbar ist.
Diese am Wortlaut der beiden genannten gesetzlichen Bestimmungen orientierte Ansicht der Finanzverwaltung hatte zur Folge, dass freiwillige Abfertigungen an Dienstnehmer im System Abfertigung neu zur Gänze, somit „ab ...