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Keine Kommunalsteuerpflicht für Outbound-Expatriates!
VwGH trifft wichtige Klarstellung
Aufgrund einer Beschwerde hatte der VwGH über die Kommunalsteuerpflicht von überlassenen Outbound-Expatriates zu entschieden. In seinem Erkenntnis vom , 2012/13/0085, erkannte das Höchstgericht, dass es in diesem Fall keine Anhaltspunkte für eine Kommunalsteuerpflicht gibt.
1. Sachverhalt und Argumente der Parteien
Eine GPLA stellte die Kommunalsteuerpflicht von in ausländische Konzernunternehmen überlassenen Dienstnehmern für den Zeitraum 2003 bis 2008 fest.
Das im Inland ansässige Unternehmen bekämpfte diese Feststellung mit der Begründung, dass die betreffenden Personen im arbeitsrechtlichen Sinne zwar weiterhin Dienstnehmer des inländischen Unternehmens seien, jedoch funktional zur Gänze den ausländischen Betrieben zuzuordnen seien. Die Mitarbeiter arbeiten durch eine vertragliche Arbeitskräfteüberlassung ausschließlich für die ausländischen Betriebe und in den ausländischen Betrieben. Die Entgelte werden von den ausländischen Unternehmen ersetzt und getragen. Berichtspflichten, Festsetzung der Arbeitszeiten, Pflichten zur Teilnahme an Besprechungen und Meldung von Abwesenheiten, die Bereitstellung der Betriebsmittel und die Weisungsbefugnis werden ohne Einschränkung vom Beschäfti...