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AVR 1, Februar 2021, Seite 19

„Public“ Country-by-Country-Reporting in der EU

Einstimmigkeit oder bloße Mehrheit der Mitgliedstaaten?

Andreas Langer

Ein jüngst vorgelegter Richtlinienentwurf zu „public“ Country-by-Country-Reporting (CbC-Reporting) dürfte nun – nach der Zustimmung Österreichs – von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden. Public CbC-Reporting könnte so – nach weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament – in naher Zukunft beschlossen werden. Der Beitrag widmet sich der Frage, ob public CbC-Reporting wie nun vorgesehen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (qualifizierte Mehrheit im Rat) erlassen werden darf, oder ob dieses nicht vielmehr eine Maßnahme des direkten Steuerrechts ist, die ausschließlich im besonderen Gesetzgebungsverfahren (Einstimmigkeit im Rat) beschlossen werden darf.

1. CbC-Reporting im Überblick

CbC-Reporting soll Finanzverwaltungen aller Welt einen Überblick über die weltweite Verteilung der Einkünfte und entrichteten Steuern global tätiger Konzerne geben. Ausgehend von den Arbeiten der OECD in BEPS-Aktionspunkt 13 im Zuge des BEPS-Projekts und einer Adaptierung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 4) sind Konzernmütter multinationaler Unternehmensgruppen mit konsolidierten Jahresumsätzen von mehr als 750 Mio € verpflichtet, einen Country-by-Country-Report (CbC...

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