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AVR 5, Oktober 2020, Seite 180

For Here or to Go?

Die COVID-19-Umsatzsteuersenkung und ihre praktischen Implikationen

Matthias Petutschnig und Georg Winkler

Die bis Ende des Jahres geltende Senkung der Umsatzsteuer in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Publikation auf 5 % soll diese Branchen angesichts der COVID-19-Pandemie finanziell entlasten. Dabei wird speziell in der Gastronomie die Konsumation im jeweiligen Betrieb steuerlich begünstigt, während die Mitnahme von Speisen und Getränken nicht jedenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Daraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, die zu Falschdeklarationen von Umsätzen führen können.

1. Der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz iHv 5 %

Ziel der Maßnahme ist es, jene Branchen, die durch die COVID-19-Krise besonders stark betroffen sind, zu unterstützen. Dies soll auch durch eine Senkung des Umsatzsteuersatzes befristet vom bis zum erfolgen, womit die jeweiligen Unternehmen in diesem Zeitraum Umsatzsteuer iHv 5 % (und nicht 10 %, 13 % oder 20 %) für bestimmte Lieferungen und Leistungen abführen müssen. Legistisch wurde dabei vom österreichischen Gesetzgeber ein neuer § 28 Abs 52 in die allgemeinen Übergangsvorschriften des UStG aufgenommen.

Im Bereich der Gastronomie erstreckt sich der Anw...

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