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AVR 3, Juni 2020, Seite 106

Die territoriale Anknüpfung relevanter Steuerpflichtiger nach dem EU-MPfG

Zweifelsfragen zum Ort der Meldung nach § 14 EU-MPfG

Martin Klokar und Andreas Langer

Nach den Vorgaben des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG) sind Intermediäre oder relevante Steuerpflichtige verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen an die zuständigen Behörden zu melden. Ob meldepflichtige relevante Steuerpflichtige eine Meldung in Österreich zu übermitteln haben, bestimmt sich nach den territorialen Anknüpfungspunkten des § 14 EU-MPfG. Der Beitrag widmet sich der Auslegung dieser territorialen Anknüpfungspunkte bei der Meldepflicht relevanter Steuerpflichtiger.

1. Meldepflichten des EU-MPfG im Überblick

Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) werden die Vorgaben der jüngsten Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC 6) in nationales Recht umgesetzt. Nach den Bestimmungen der DAC 6 werden EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen über definierte grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle automatisch auszutauschen. Zu diesem Zweck werden sogenannte „Intermediäre“ oder „relevante Steuerpflichtige“ verpflichtet, Informationen über grenzüberschreitende Gestaltungen an die zuständigen nationalen Behörden zu melden.

Die meldepflichtigen Steuergestaltungsmodelle sind zwar in der Regel rechtlich zulässig, werden aber vom Unionsgesetzgeber als unerwünscht erac...

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