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AVR 3, Juni 2020, Seite 94

Das WiEReG-Compliance-Package

Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Anwendungsfälle

Katharina Peschetz und Alexander Peschetz

Beginnend mit besteht die Möglichkeit, die im Zuge der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer verwendeten Dokumente in Form eines Compliance-Packages mit der Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu übermitteln und so anderen Verpflichteten zur Verfügung zu stellen. Katharina Peschetz und Alexander Peschetz geben einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktische Anwendungsfälle.

1. Hintergrund

Bislang sehen sich Rechtsträger vielfach mit der Notwendigkeit konfrontiert, die Dokumente zur Eigentums- und Kontrollstruktur mehrfach pro Jahr aufzubereiten und an verschiedene Verpflichtete zu übermitteln: Kredit- und Finanzinstitute, den Steuerberater, den Rechtsanwalt usw. Erschwerend kommt hinzu, dass einzelne Dokumente nach den Vorgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nur während einer kurzen Zeitspanne verwendet werden dürfen: So dürfen ausländische Handelsregisterauszüge nur für sechs Wochen nach deren Ausstellung verwendet werden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne wäre ein Kreditinstitut verpflichtet, die Vorlage eines neuen Handelsregisterauszugs zu verlangen. Dies betrifft gerade bei grenzüberschreitenden Unternehmensgru...

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