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ASoK 7, Juli 2017, Seite 279

AuslBG: Erleichterungen für den unternehmens- bzw konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/66.

Ein wesentlicher Punkt der letzten Reform des AuslBG (die allerdings noch nicht beschlossener fremden- bzw aufenthaltsrechtlicher Änderungen im Rahmen des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2017 bedarf) betrifft die Umsetzung der ICT-Richtlinie (Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers, ABl L 157 vom , S 1; ITC steht für intra-corporate transferees). Diese hat die Zielsetzung, den

  • vorübergehenden unternehmens- bzw konzerninternen Transfer

  • von drittstaatsangehörigen Schlüsselarbeitskräften (Führungskräften, Spezialisten und Trainees mit einem Hochschulabschluss)

  • durch in Drittstaaten ansässige internationale Unternehmen

  • in eine EU-Niederlassung

zu erleichtern.

Wenn solche Schlüsselarbeitskräfte direkt vom Drittstaat nach Österreich transferiert werden, dann kommt ein dem Rot-Weiß-Rot-Karten-Verfahren nachgebildetes Verfahren zur Anwendung. Voraussetzung für die Erlangung einer ICT-Aufenthaltsbewilligung is...

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