Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Zuständigkeitsfragen in Finanzstrafsachen
Ausgewählte Fallbeispiele zur Abgrenzung gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit im Finanzstrafverfahren
Aufgrund der Verfahrensdualität im Finanzstrafrecht kommt der Abgrenzung zwischen gerichtlicher und verwaltungsbehördlicher Zuständigkeit in der Praxis besondere Bedeutung zu. In der Folge werden – teils basierend auf höchstgerichtlicher Rechtsprechung und bereits veröffentlichten Fachbeiträgen – einige Fallkonstellationen zur Verdeutlichung der Problematik herausgegriffen. Dabei soll nicht nur auf die sachliche, sondern auch auf die örtliche Zuständigkeit Bezug genommen werden.
1. Zusammenspiel von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit bei wechselnder Finanzamtszuständigkeit
1.1. Grundlagen und OGH-Rechtsprechung
Gem § 53 Abs 1 Satz 1 Fall 2 FinStrG ist das Gericht zur Ahndung von Abgabenhinterziehungen gem § 33 Abs 1 FinStrG zuständig, wenn die Summe der maßgeblichen strafbestimmenden Wertbeträge aus mehreren zusammentreffenden Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gem § 33 Abs 1 FinStrG 100.000 € übersteigt und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fallen. Ob alle zusammentreffenden ESt-Hinterziehungen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fallen, ergibt sich jeweils aus § 58 Abs 1 lit f und g FinStrG.
Eine Zusammenrechnung der strafbestimme...