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Unterbleiben; Verfall; Vermögenslosigkeit
ZWF 2017/71
; RIS-Justiz RS0131561
Die Vermögenslosigkeit des Angeklagten stellt keinen Anwendungsfall des § 20a Abs 3 Fall 2 StGB (Unterbleiben des Verfalls) dar. Denn die Unverhältnismäßigkeit nach dieser Bestimmung bezieht sich allein auf den Ermittlungsaufwand, nicht jedoch auf die geringe Wahrscheinlichkeit der (erst im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu prüfenden) Einbringung des jeweiligen Vermögenswerts.