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Irrtum des Parteienvertreters über die anzuwendende Rechtslage
Kleinbrod/Stücklberger/Terko, Irrtum des Parteienvertreters über die anzuwendende Rechtslage, ZSS 2022, 106
Irrt der Parteienvertreter über komplizierte Abgabenvorschriften, die häufigen und umfassenden Änderungen unterworfen werden, ist Vorsatzstrafbarkeit in der Regel zu verneinen. Fraglich bleibt dann, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies ist unter Berücksichtigung der zeitlichen Komponente jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.