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Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG
Schmutzer, Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG, Entstehung eines Abgabenanspruches bei unrichtig geltend gemachten Vorsteuern, BFGjournal 2022, 250
Das Tatbestandsmerkmal „anlässlich“ in § 29 Abs 6 FinStrG wird vom BFG weit ausgelegt und ist als erfüllt anzusehen, wenn die abgabenbehördliche Prüfungsmaßnahme der Grund ist, dass die Selbstanzeige genau jetzt und nicht zu einem anderen Zeitpunkt eingereicht wird. Das trifft auf die von langer Hand vorbereitete Selbstanzeige genauso zu wie auf die aufgrund der Ankündigung erstellte. Sollte man einen Spielraum für eine freie Beweiswürdigung in diesem Zusammenhang sehen, könne dieser nur sehr klein sein. Kann zB nachgewiesen werden, dass die Selbstanzeige kurz vor der Bekanntgabe der abgabenrechtlichen Prüfungsmaßnahme abgegeben bzw zur Post gebracht wurde, ist dies zu berücksichtigen.