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Kein Sachbezug für Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers
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Das BFG ist zur Auffassung gelangt, dass eine Dienstreise-Kaskoversicherung, die ein Arbeitgeber im Hinblick darauf abschließt, dass er den Arbeitnehmern nach § 1014 ABGB jene Schäden zu ersetzen hat, die diesen bei Verwendung eines Privat-PKW für Dienstreisen entstehen, keinen lohnwerten Vorteil darstellt.
Dies ist darin begründet, dass die betroffenen Arbeitnehmer weder Prämienschuldner waren noch über die Ansprüche aus der Versicherung verfügen konnten. Dass es insoweit zu verkürzten Zahlungswegen kam, als die Versicherung Zahlungen an die Werkstätten oder an die Arbeitnehmer leistete, steht dieser Beurteilung nicht entgegen.
Der angeführten Entscheidung ist zuzustimmen. Nicht nachvollziehbar ist aber, dass hingegen ein lohnwerter Vorteil anzunehmen ist, wenn der Schadenersatz nach § 1014 ABGB durch eine unmittelbare Entschädigung betroffener Arbeitnehmer oder durch Prämienzahlungen in Versicherungen, die den Arbeitnehmer für die gleichen Zwecke begünstigen, erfolgt ().