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Verhältnis von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer
Spatscheck/Wimmer, Vom Verhältnis von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug nach § 25f UStG, PStR 2022, 223
Die Einfuhr und der den Vorsteuererstattungsanspruch auslösende Eingangsumsatz bilden einen einheitlichen Sachverhalt. Mit Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer entsteht auch der Vorsteueranspruch. Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteueranspruch entstehen zeitgleich und sind untrennbar miteinander verbunden. Allein aufgrund der formalen steuerlichen Trennung der Verfahren für Einfuhrumsatzsteuer und Umsatzsteuer/Vorsteuer wird der wirtschaftliche Zusammenhang bzw die Sachverhaltsidentität nicht aufgehoben.
Das zufällige Auseinanderfallen der beiden Verfahren (Einfuhrumsatzsteuer im Zollverfahren und Vorsteuer im Umsatzsteuerverfahren) kann strafrechtlich nicht dazu führen, dass von einer Steuerverkürzung iSd § 370 AO ausgegangen wird. Maßgeblich ist der Begriff der Steuerverkürzung, also der Umstand, dass das Steueraufkommen unzulässig verkürzt wird. Dabei kann nicht auf die rein steuerliche formelle Trennung zweier Verfahren bei der gleichen Finanzverwaltung abgestellt werden. Sonst könnte der Fiskus durch die Einführung einer verfahrensrechtlichen Sonderzuständigkeit für Vorsteuerabzug auch im Fall der Erhebung der...