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ZWF 6, November 2022, Seite 274

Gnadenansuchen: Keine Nachsicht bei voll aushaftender Geldstrafe?

§ 187 FinStrG

Zum sehr rasch gestellten Gnadenansuchen […] ist anzumerken, dass es nicht dem Zweck der Strafrechtspflege entspricht, eine verhängte Geldstrafe kurze Zeit nach Rechtskraft zum Teil oder zur Gänze wiederum gnadenweise nachzusehen. Wenn zudem die gesamte verhängte Geldstrafe noch aushaftet, ist einem Strafzweck keinesfalls entsprochen. Eine Nachsicht hätte demnach die Folge, dass die steuerlichen Verfehlungen sanktionslos blieben, was der Intention des Gesetzgebers wiS. 275 derspricht. Einer Gnadenmaßnahme stehen daher generalpräventive Gründe entgegen, mögliche Täter von Umsatzsteuerhinterziehungen von Nachahmungstaten abzuhalten.

Sachverhalt: Mit Strafverfügung vom wurde der Antragsteller der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG schuldig gesprochen und über ihn eine Geldstrafe iHv 4.500 € (Ersatzfreiheitsstrafe: 15 Tage) verhängt. Wenige Tage später, mit Gnadenansuchen vom , begehrte der Antragsteller die gänzliche gnadenweise Nachtsicht der über ihn verhängten Geldstrafe. Begründend brachte er im Wesentlichen vor, dass er aufgrund einer Hangrutschung, die sein Eigenheim betroffen habe, in eine finanzielle Notlage geraten sei und deshalb die Steuerschulden nicht be...

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