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ZWF 6, November 2022, Seite 260

Vollautomatisierte Strafentscheidungen im Finanzstrafrecht?

Ein Vorschlag de lege ferenda

Elisabeth Köck

Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Erstellung von Strafbescheiden durch die Finanzstrafbehörde mithilfe von vollautomatisierter Datenverarbeitung möglich ist. Diskutiert wird auch die Frage der Verfahrensgarantien in einem vollautomatisierten (Finanzstraf-)Verfahren. Vorgelegt wird ferner ein Vorschlag de lege ferenda hinsichtlich eines zu novellierenden § 143 FinStrG. Das Instrument der voll automatisierten Strafverfügung wäre vor allem hinsichtlich der in letzter Zeit angestiegenen Meldepflichtverletzungen von Bedeutung.

1. Grundlegendes

Die Digitalisierung hält Einzug in viele Lebensbereiche unserer Gesellschaft. Sie wirkt effizienzsteigernd, verfahrensbeschleunigend und (personal)ressourcenschonend. Die digitale Transformation macht auch vor der Finanzverwaltung nicht Halt. Mit Blick auf die Bewältigung von Bagatell- und Massenverfahren durch die Finanzstrafbehörde stellt sich die Frage, ob die Digitalisierung (unter Zuhilfenahme der Mechanismen der künstlichen Intelligenz) nicht auch in diesem Bereich der Hoheitsverwaltung verstärkt zum Einsatz kommen soll bzw muss. Der Einsatz von Automatisierung und Digitalisierung im Bereich der Finanzstraf...

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