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ZWF 6, November 2022, Seite 254

Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

ZWF 2022/60

§ 178 StGB

§ 178 StGB ist als potenzielles Gefährdungsdelikt ausgestaltet. Das bedeutet, dass die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung aber typischerweise geeignet sein muss, diese herbeizuführen. Die Erstattung falscher Angaben beim Contact Tracing ist – unabhängig vom Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers – nicht typischerweise geeignet, die konkrete Gefahr der Verbreitung der Krankheit herbeizuführen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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