Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Europäischen Staatsanwaltschaft
Art 31 EUStA-VO – eine Innovation?
Dieser Beitrag beleuchtet die Entstehungsgeschichte von Art 31 EUStA-VO sowie die unterschiedlichen Interpretationen und die praktische Anwendung der Bestimmung durch die Europäische Staatsanwaltschaft anknüpfend an das dazu eingebrachte Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien.
1. Das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Wien
Das erste Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA; idF EUStA-VO) ließ nicht lange auf sich warten: Rund zehn Monate nach Beginn der operativen Tätigkeit der EUStA legte das OLG Wien dem EuGH drei Fragen zur Auslegung von Art 31 EUStA-VO, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der an der EUStA teilnehmenden Mitgliedstaaten regelt, zur Vorabentscheidung vor.
Dem Vorabentscheidungsersuchen liegt ein Ermittlungsverfahren der EUStA zugrunde, das in Deutschland eingeleitet und geführt wird. Im Rahmen dessen waren Hausdurchsuchungen erforderlich, die nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Slowakei durchgeführt werden sollten. Die deutsche Delegierte Europäische Staatsanwäl...