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ZWF 6, November 2022, Seite 228

Grenzen bei der Ausübung der Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft

Claudia Angermaier

Dieser Beitrag skizziert den maßgeblichen rechtlichen Rahmen für die Ausübung der Zuständigkeit durch die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und zeigt die Problematiken auf, die sich in der Praxis aufgrund des Zusammenspiels der relevanten unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen ergeben.

1. Allgemeines

Die EUStA wurde zur effektiven Verfolgung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichteten Straftaten errichtet. Sie ist das institutionelle Gegenstück zur sogenannten PIF-Richtlinie, in der diese Straftaten definiert sind. Seit ist sie operativ tätig. Trotz ihres unionsrechtlichen Überbaus mit der aus dem nationalen System entkoppelten internen Weisungskette agiert die EUStA grundsätzlich als nationale Staatsanwaltschaft. Das Strafverfahren, das von der EUStA geführt wird, richtet sich – mit Ausnahme einiger verfahrensrechtlicher Besonderheiten – im Wesentlichen nach der nationalen Strafprozessordnung, in der sie das Verfahren führt. Mangels direkt anwendbarer Strafbestimmungen auf unionsrechtlicher Ebene, kann die EUStA ebenso nur nationale Strafbestimmungen anwenden. Trotz grundsätzlicher Verfolgungsverpflichtung und prioritärer Zuständigkeit gegenüber nationalen Sta...

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