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ZWF 2, März 2021, Seite 89

Die Zuständigkeiten im Zoll(straf)recht bei Anknüpfungspunkten im EU-Ausland

Stefanie Judmaier

In seinem Beschluss vom , Ra 2018/16/0210, beschäftigt sich der VwGH aufgrund einer außerordentlichen Revision mit der Frage der Zuständigkeit für die buchmäßige Erfassung der Eingangsabgabenschuld (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) sowie für die buchmäßige Erfassung der Tabaksteuerschuld als Eingangsabgabe bei Entstehen dieser Abgaben im EU-Ausland. Dieser Beitrag behandelt die Besonderheiten des Zollrechts, die Zusammensetzung der einem Finanzvergehen zugrunde liegenden strafbestimmenden Wertbeträge sowie die Zuständigkeiten im verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Finanzstrafverfahren.

1. Anlassfall

Im vorliegenden Fall wurde der Mitbeteiligte der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 iVm § 38 Abs 1 lit a FinStrG und der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs 1 lit a iVm § 38 Abs 1 lit a FinStrG für schuldig erkannt. Das zuständige Landesgericht stellte fest, dass der Mitbeteiligte von Ende April 2005 bis in fünf Angriffen nach vorschriftswidriger Einfuhr von 12.650.000 Stück Zigaretten in das Zollgebiet der Europäischen Union diese Zigaretten in Ungarn übernahm bzw an sich brachte. In weiterer Folge verbrachte er die Zigaretten in Lkw mittels heiml...

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