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Enkeltrick-Betrug; Spendenbetrug; Bettelbetrug; einseitige Vermögensverfügung
§§ 146 bis 148 StPO; § 572, 991 ABGB
Köpf, Der Enkeltrick-Betrug: Strafbarkeit bei bewusster Selbstschädigung des Getäuschten? JSt 2021, 27
Spenden-, Bettel- oder Enkeltrick-Betrug, eines ist allen gemein: Der bewusst einseitigen Vermögensverfügung folgt keine Gegenleistung. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich einerseits damit, ob bei einer bewusst einseitigen Vermögensverfügung die Möglichkeit einer Betrugsstrafbarkeit besteht, und geht dabei ua auf Motivirrtümer, Zweckverfehlungen sowie den Vermögensschaden ein. Andererseits wird mit Fokus auf den Enkeltrick-Betrug thematisiert, welche Rolle die Kenntnis der wahren Sachlage sowie Zweifel seitens des Getäuschten in der Kausalitätskette Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung spielen.