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Verteidigerkosten; kein Eingriff in eine Forderung; kein Schutz des Eigentums
ZWF 2021/16
§§ 363a, 393a StPO; Art 6 Abs 3 lit c EMRK; Art 1 des 1. ZP zur EMRK
(RIS-Justiz RS0133372, RS0133374)
Art 6 Abs 3 lit c EMRK gewährt keinen Anspruch auf (vollen) Ersatz der von einem (rechtskräftig) Freigesprochenen aufgewendeten Verteidigerkosten.
Nach Gesetzeslage (§ 393a StPO) und stRsp existiert kein durchsetzbarer Anspruch auf (vollen) Ersatz der von einem (rechtskräftig) Freigesprochenen aufgewendeten Verteidigerkosten. Der im Einklang mit dieser Rechtslage stehende Zuspruch eines geringeren als des begehrten Beitrags zu Verteidigerkosten stellt daher keinen Eingriff in eine Forderung (hier: einen Ersatzanspruch gegen den Bund), auf deren Bestehen der Antragsteller hätte vertrauen können, und damit auch keine Verletzung von Art 1 des 1. ZP zur EMRK dar.