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Verhältnis von Umsatzsteuervorauszahlungsdelikt und Umsatzsteuerjahresdelikt
Die nachfolgenden Überlegungen sind dem lange Jahre führenden Legisten im Finanzstrafrecht, bekannten Autor von Kommentaren und wissenschaftlichen Beiträgen sowie gefragten Vortragenden Franz Reger gewidmet. Wir bedanken uns damit im Besonderen für die fruchtbaren und wertschätzenden Diskussionen und gemeinsamen Seminare, die wir mit ihm führen bzw abhalten durften. Damit wird die von Kurt Schmoller im letzten ZWF-Heft begonnene Rubrik zur Würdigung von Franz Reger fortgesetzt.
Eigentlich müsste man meinen, dass das Verhältnis von USt-Vorauszahlungsdelikten (§ 33 Abs 2 lit a FinStrG) zum USt-Jahresdelikt (§ 33 Abs 1 FinStrG) seit den Grundsatzentscheidungen des OGH sowie des VwGH geklärt sein sollte. Eine kurze, in der Aussage aber sehr spannende Anmerkung des Jubilars zum Problem der Konsumtion des USt-Vorauszahlungsdelikts durch das Jahressteuerdelikt eröffnet allerdings in bestimmten Sachverhaltskonstellationen neue Fragen, die uE mit der Grundsatzjudikatur des OGH nicht ohne Weiteres in Einklang zu bringen sind, veranschaulicht aber eindrucksvoll die Schwierigkeiten der finanzstrafrechtlichen Würdigung dieser spezifischen umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten desselben Abgabenanspruchs in zwei unterschiedlichen Stadie...