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Beraten statt strafen
§ 33a VStG, § 371c GewO
Klose, Beraten statt strafen – ein legistischer Schnellschuss? ÖJZ 2019, 714
Mit wurde das Prinzip „Beraten statt strafen“ im VStG verankert. Bei bestimmten Verwaltungsübertretungen soll die weitere Verfolgung des Beschuldigten unzulässig sein, wenn dieser der Beratung und Aufforderung durch die Behörde, den rechtmäßigen Zustand herzustellen, fristgerecht nachkommt. Dieser Beitrag unterzieht sowohl die Entstehungsgeschichte dieser neuen Bestimmung als auch deren rechtliche Systematik einer kritischen Prüfung.