zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 5, September 2019, Seite 189

Urteil, Zustellung, Fristenlauf, Nichtigkeitsbeschwerde

ZWF 2019/54

§ 45 Abs 1 und 4 RAO; § 63 Abs 2 StPO

Rechtsschutzorientierte Ausdehnung des § 45 Abs 4 RAO: Eine Umbestellung eines Verfahrenshilfeanwalts aufgrund dessen schwerer Erkrankung ist einer Umbestellung aus einem der in § 45 Abs 4 RAO genannten Gründe gleichzuhalten, weil dieser auch in einem solchen Fall nicht in der Lage ist, die ihm übertragene Aufgabe zu erfüllen. Demnach ist § 45 Abs 4 RAO per analogiam auch auf den Fall einer schweren Erkrankung des Verfahrenshilfeverteidigers anzuwenden.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...