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ZWF 5, September 2019, Seite 188

Diebstahl durch Einbruch, Bankomatkarte, Schlüssel, Sperrvorrichtung

ZWF 2019/45

§ 129 Abs 1 StGB

; RIS-Justiz RS0132707

Die Bankomatkarte ist ein Schlüssel iSd § 129 Abs 1 Z 1 bis 3 StGB, der Ausgabemechanismus eines Bankomaten ist eine Sperrvorrichtung iSd § 129 Abs 1 Z 3 StGB. Demzufolge erfüllt die Bargeldabhebung von einem Bankomaten unter Einsatz einer abgenötigten Bankomatkarte das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach § 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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