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ZWF 5, September 2019, Seite 188

Untreue, Vermögensverfügung, Nichtigkeitsbeschwerde

ZWF 2019/44

§ 153 StGB; § 281 Abs 1 Z 5, 5a und 9 lit a StPO

(siehe auch Weixelbaum, Das rechtlich vollzogene Vorurteil – eine Entscheidungskritik, AnwBl 2019, 516)

Schon die erste Genehmigung eines Kreditantrags durch den mit der Kreditvergabe nicht weiter befassten Bankvorstand in einem bankinternen Gremium ohne Beteiligung des Kreditwerbers ist eine nach außen tretende Rechtshandlung und ungeachtet der vom Machtgeber Bank für die spätere, durch Dritte vollzogene Kreditvergabe zusätzlich vorausgesetzten Genehmigungen durch nachgeordnete Bankorgane außerdem als eine Vermögensverfügung iSd § 153 StGB zu qualifizieren.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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