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Verteidigungskosten betr Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei KapGes
Laudacher, Abzugsfähigkeit von Verteidigungskosten im Zusammenhang mit einem EU-Wettbewerbsverstoß, SWK 29/2016, 1240
Verteidigungskosten betr Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Der Vorsteuerabzug aus diesen Verteidigungskosten ist somit gleichfalls zulässig, weil bei Wettbewerbsverstößen weder eine „klassische Privatnutzung“ gegeben ist noch eine „nichtwirtschaftliche Zweckverwendung“ vorliegt ( RV5100764/2015).