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ZWF 1, Jänner 2017, Seite 40

Verteidigungskosten betr Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei KapGes

ZWF Redaktion

§ 12 Abs 1 Z 4 KStG

Laudacher, Abzugsfähigkeit von Verteidigungskosten im Zusammenhang mit einem EU-Wettbewerbsverstoß, SWK 29/2016, 1240

Verteidigungskosten betr Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Der Vorsteuerabzug aus diesen Verteidigungskosten ist somit gleichfalls zulässig, weil bei Wettbewerbsverstößen weder eine „klassische Privatnutzung“ gegeben ist noch eine „nichtwirtschaftliche Zweckverwendung“ vorliegt ().

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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